(1) 1Wohnungseigentümer können durch Beschluss zum Mitglied des Verwaltungsbeirats bestellt werden. 2Hat der Verwaltungsbeirat mehrere Mitglieder. 1 Der Verwaltungsbeirat ist das Sprachrohr der Eigentümer zum Verwalter. Er ist die Stelle bei der die Eigentümer Anregungen, Fragen und Kritik vorbringen. Im. 2 verwaltungsbeirat eigentümer Verwaltungsbeirat einer WEG: Aufgaben, Rechte und Haftung 3 Minuten Lesezeit (46) Die Funktion des Verwaltungsbeirats wurde mit Reform des WEG . 3 Der Verwaltungsbeirat ist ein im Wohnungseigentumsgesetz beim Wohnungseigentum vorgesehener Beirat mit beratender und kontrollierender Funktion. Nicht zu verwechseln ist dieser Verwaltungsbeirat mit ähnlich lautenden Funktionen bei Gesellschaften. 4 Der Verwaltungsbeirat ist in § 29 WEG n.F. geregelt. Dort heißt es: § 29 Verwaltungsbeirat (1) Wohnungseigentümer können durch Beschluss zum Mitglied des Verwaltungsbeirats bestellt werden. Hat der Verwaltungsbeirat mehrere Mitglieder, ist ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen. 5 verwaltungsbeirat vergütung Der WEG-Verwaltungsbeirat fungiert als Bindeglied zwischen Miteigentümer:innen und Verwaltung und unterstützt die Hausverwaltung bei der . 6 Verwaltungsbeirat (1) 1 Wohnungseigentümer können durch Beschluss zum Mitglied des Verwaltungsbeirats bestellt werden. 2 Hat der Verwaltungsbeirat mehrere Mitglieder, ist ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen. 3 Der Verwaltungsbeirat wird von dem Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. 7 Der Verwaltungsbeirat wird gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 WEG durch Beschluss gewählt, wobei ein einfacher Mehrheitsbeschluss ausreichend ist. Anschließend ist eine Annahmeerklärung aller Mitglieder des Verwaltungsbeirats, der gemäß § 29 Abs. 1 S. 2 WEG mehrere Mitglieder haben kann, erforderlich. 8 Der Verwaltungsbeirat ist ein wichtiges Verwaltungsorgan einer WEG, bei dessen Wahl einige Punkte beachtet werden sollten. Wie der WEG-Beirat genau gewählt wird, was es mit der geheimen Wahl auf sich hat und welche abweichenden Regelungen sich etwa in der Gemeinschaftsordnung finden können, erfahren Sie in diesem Beitrag!. 9 Der Verwaltungsbeirat bekommt mit dem neuen WEG eine gestärkte Funktion dahingehend, dass er die WEG-Verwaltung überwacht. In § 29 Abs. 2 des neuen WEG (WEMoG) erfahren wir: Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben. § 29 abs. 1 weg 10 Grob gesagt ist der Verwaltungsbeirat also eine Art „Hilfs- und Kontrollorgan“ des Verwalters, der damit sicherstellt, dass die Wohnungseigentümer auch. 11