Ja. Eine Arbeit zu haben, ist keine Voraussetzung für das Elterngeld. Elterngeld können Sie zum Beispiel auch dann bekommen, wenn Ihre Arbeit vor oder nach. 1 Elterngeld können Sie auch bekommen, wenn Sie Arbeitslosengeld I (kurz: ALG I) beziehen. Ihr Arbeitslosengeld I wird dann allerdings auf Ihr Elterngeld. 2 elterngeld ohne einkommen wie lange Ja. Eine Arbeit zu haben, ist keine Voraussetzung für das Elterngeld. Elterngeld können Sie zum Beispiel auch dann bekommen, wenn Ihre Arbeit vor oder . 3 Wer Teilzeit arbeitet, muss der Elterngeldstelle nach dem Ende der Elterngeldphase eine Das Elterngeld beantragen Vater und Mutter übrigens bei der. 4 Zusammen mit den Euro Elterngeld erhält der Vater also insgesamt Euro. Rechnerisch ist das genauso viel, als würde er zum ungekürzten Arbeitslosengeld II zusätzlich den Freibetrag bekommen: Euro plus Euro sind ebenfalls Euro. 5 elterngeld arbeitslosengeld 2 Ihr Arbeitslosengeld I wird dann allerdings auf Ihr Elterngeld angerechnet, weil beide Leistungen ein Ersatz für Ihr früheres Einkommen sind. Der Mindestbetrag . 6 Ja. Eine Arbeit zu haben, ist keine Voraussetzung für das Elterngeld. Elterngeld können Sie zum Beispiel auch dann bekommen, wenn Ihre Arbeit vor oder nach der Geburt Ihres Kindes endet. Die Höhe Ihres Elterngelds bestimmt sich dann an dem Einkommen, das Ihnen im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes durchschnittlich pro Monat zur. 7 Sie war bis drei Monate vor der Geburt berufstätig, wurde dann aber arbeitslos. Die Höhe des Elterngeldes wird nach dem Nettoeinkommen der neun Monate errechnet, die sie gearbeitet und Einkommen bezogen hat. Wer länger als zwölf Monate arbeitslos war, bekommt also kein Elterngeld. 8 Ja, du kannst Elternzeit und Elterngeld bekommen, auch wenn deine Frau nicht arbeitet. 3 Jahre Elternzeit und 12 Monate Elterngeld sind möglich. Allerdings müsst ihr mit dem Elterngeld (ca 63% von deinem Nettolohn) auskommen. Solltet ihr weitere staatliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, wird man euch nahe legen, dass du wieder arbeiten gehst. 9 Elterngeld können Sie auch bekommen, wenn Sie Arbeitslosengeld I (kurz: ALG I) beziehen. Ihr Arbeitslosengeld I wird dann allerdings auf Ihr Elterngeld angerechnet, weil beide Leistungen ein Ersatz für Ihr früheres Einkommen sind. Der Mindestbetrag des Elterngelds ist jedoch anrechnungsfrei, das bedeutet: Das Arbeitslosengeld I wird nur auf. elternzeit während arbeitslosigkeit beantragen 10